Umziehen verursacht immer Stress und Kosten. Das gilt insbesondere dann, wenn die gesamte Küche mit umzieht. Zum einen sind die Küchendemontage und die Küchenmontage zeitintensiv und zum anderen ist nicht sicher, ob Ihre alte Küche überhaupt in Ihre neue Wohnung passt. Einbauküchen sind beispielsweise exakt auf die jeweilige Raumgröße und die vorhandenen Anschlüsse zugeschnitten, sodass es schwierig ist, sie ohne kostenaufwendige Änderungen durch einen Tischler anderswo unterzubringen.
Die einfachste Lösung wäre, Ihre Küchenschränke in der alten Wohnung zu lassen und sich mit dem Nachmieter über einen akzeptablen Preis zu einigen. Ist dies nicht möglich, empfiehlt es sich, die Küchenmontage einer Umzugsfirma zu überlassen.
Was ist bei der Küchendemontage zu beachten?
Planen Sie die Möbelmontage Ihrer Küche sorgfältig, damit alles reibungslos verläuft und Sie auch in der neuen Wohnung Freude an Ihren Möbeln haben.
Sicherheit ist beim Abbau Ihrer Küche oberstes Gebot. Schalten Sie vor Beginn der Arbeiten unbedingt alle elektrischen Geräte aus und koppeln Sie den Herd vom Stromnetz ab.
Vergessen Sie nicht, die Wasserzufuhr abzustellen, bevor Sie Ihre Spüle demontieren. Am schnellsten geht das über die Eckventile, die unmittelbar darunter zu finden sind. Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie den zentralen Abstellhahn direkt an der Wasseruhr zudrehen. Allerdings haben Sie dann in der gesamten Wohnung kein Wasser.
Packen Sie alle Schrauben, Muttern, Schlauchschellen, Ösen und Klemmen sorgfältig ein, damit Sie bei der Montage nicht lange suchen müssen. Verstauen Sie die Kleinteile für jeden Schrank und jedes Gerät in einer eigenen Tüte, die Sie entsprechend beschriften.
Ist eine Küchenmontage steuerlich absetzbar?
Die Umzugskosten reißen oft ein großes Loch in die Haushaltskasse. Einen Teil davon bekommen Sie zurück, wenn Sie die Küchenmontage als haushaltsnahen Dienst- oder Handwerkerleistung in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Hierfür gelten jedoch zwei wichtige Regeln. Zum einen ist eine Rechnung erforderlich, die auch den Lohnkostenanteil enthält, zum anderen verlangen die Finanzämter häufig zusätzlich einen Kontoauszug, der beweist, dass Sie das Geld tatsächlich überwiesen haben. Zwar wünschen viele Umzugsfirmen für Ihre Leistungen eine Barzahlung, Sie sollten in diesem Fall aber auf einer Überweisung bestehen.
Hinweis: Ist Ihr Umzug beruflich veranlasst, können Sie sogar das Küchenmontage-Trinkgeld von der Steuer absetzen. Statt einer Quittung legen Sie dem Finanzamt hierfür einen von Ihnen unterschriebenen Eigenbeleg vor, auf dem der Zweck der Ausgabe, der Betrag, das Datum der Zahlung sowie das Datum der Belegerstellung verzeichnet sind.