CORONA-KRISE – IST EIN UMZUG JETZT VERBOTEN?

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Nein, ein grundsätzliches Verbot für Umzüge gibt es weiterhin nicht. Der Umzug muss aber Österreich stattfinden, sonst könnten durchaus andere Regeln durch das jeweilige Zielland gelten. Da sollte sich frühzeitig mit der dort zuständigen Behörde in Verbindung gesetzt werden.

Außerdem wichtig: Die umziehende Person darf zur Zeit des Umzuges nicht mit dem Coronavirus infiziert sein oder wegen einer vermeintlichen Infektion unter Quarantäne stehen. Das ist durch die Quarantänemaßnahmen geregelt. Wer infiziert ist oder in Quarantäne auf ein Testergebnis wartet, darf die Wohnung nicht verlassen – das macht dann auch einen Umzug unmöglich. Es sei denn, das Gesundheitsamt spricht eine ausdrückliche Erlaubnis aus.

WIE HOCH IST DAS ANSTECKUNGSRISIKO MIT DEM CORONA-VIRUS BEI EINEM UMZUG?

Das Ansteckungsrisiko ist nicht anders als bei anderen Kontakten. Deswegen sollten auch hier soweit wie möglich die Hygieneregeln eingehalten werden. Das heißt: kein Händeschütteln, nicht ins Gesicht fassen, regelmäßig mit Seife die Hände waschen und mindestens anderthalb Meter Abstand halten. Insbesondere der letzte Punkt ist beim Tragen von Möbelstücken leider nicht immer möglich. Die Räume sollten auch an kalten Tagen stets gut gelüftet sein.

DÜRFEN PRIVATE UMZUGSHELFER WÄHREND DER CORONAKRISE UNTERSTÜTZEN?

Grundsätzlich ja, Privatpersonen dürfen helfen, jedoch wieder mit verstärkten Einschränkungen. Ein Hausstand darf maximal eine weitere Person treffen. Für einen Umzug mit privaten Helfern bedeutet das, dass nur diese eine Person helfen darf. Uneingeschränkt helfen dürfen professionelle Umzugsfirmen beziehungsweise alle im Haushalt lebenden Personen. Deswegen gilt die Empfehlung, ein professionelles Umzugsunternehmen zu beauftragen.