Damit am Tag Ihres Umzugs ein ausreichend großer Parkplatz für Ihren Umzugswagen zur Verfügung steht, sollten Sie vorab bei der Stadt eine Halteverbotszone beantragen. Gerade in städtischen Gebieten ist die Parkplatzsuche oft ein Problem, das Sie schon im Vorfeld umgehen können. Zudem erschwert jeder Meter, den Sie und Ihre Umzugshelfer zusätzlich zurücklegen müssen, den zügigen Ablauf. Sichern Sie sich daher frühzeitig eine Halteverbotszone. Umzugsauktion erklärt, was es zu beachten gibt.
- Bearbeitungszeit einplanen
Die Bearbeitungszeit beträgt nach Antragseingang mehrere Tage, daher sollten Sie Ihren Antrag spätestens 14 Tage vor dem geplanten Umzug einreichen. Bewilligt die Behörde Ihr Halteverbot, erhalten Sie eine Anordnung mit verschiedenen Angaben. Hierzu gehört beispielsweise, wie Sie die Halteverbotszone kennzeichnen müssen. Die Halteverbotsschilder sind in der Regel 72 Stunden (rund vier Tage) vor dem Umzugsbeginn aufzustellen, in einigen Regionen sogar noch früher. Beauftragen Sie ein Umzugsunternehmen mit dem Umzug, kann sich dieses nach Vereinbarung auch um die Einrichtung der Halteverbotszone kümmern.
- Kosten für die Halteverbotszone
Die Kosten für das Parkverbot sind bundesweit nicht einheitlich geregelt und fallen daher je nach Wohnort unterschiedlich hoch aus. Zu den Genehmigungskosten kommen noch Kosten für das Aufstellen hinzu, die je nach Zone, dem zeitlichen Umfang der Halteverbotszone und den Leihgebühren für die Verkehrsschilder variieren. Durchschnittlich liegen die Bearbeitungskosten zwischen 19 und 49 Euro und die Aufstellkosten zwischen 59 und 129 Euro (inkl. MwSt.).
- Halteverbotsschilder beantragen – so geht’s
Eine Halteverbotszone sichert Ihnen den beantragten Parkraum für die Zeit Ihres Umzuges zu. Denken Sie bei der Antragstellung daran, ein Halteverbotsschild sowohl für die alte als auch für die neue Wohnung einzuplanen – immer abhängig von der jeweiligen Parksituation vor Ort. Wenn Sie ein Umzugsunternehmen beauftragt haben, müssen Sie sich nicht persönlich um die Beantragung kümmern. Das übernimmt in der Regel der Dienstleister. Für die Beantragung eines Halteverbots richten Sie sich an das zuständige Ortsamt, Straßenverkehrsamt.