In Österreich können Mieter gemäß den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes (MRG) und allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen eine Mietminderung verlangen, wenn die gemietete Wohnung oder Immobilie Mängel aufweist, die den Gebrauchswert erheblich beeinträchtigen. Hier sind die möglichen Gründe im Überblick:
1. Bau- oder Substanzmängel – Klassiker für Mietminderung
- Feuchtigkeit oder Wasserschäden: Eindringendes Wasser durch undichte Dächer, Wände oder Fenster.
- Schimmelbildung: Vor allem, wenn bauliche Mängel (unzureichende Isolierung, schlechte Belüftung) die Ursache sind.
- Heizungsdefekte: Komplettausfall oder unzureichende Heizleistung, besonders in der Heizperiode.
- Defekte Fenster oder Türen: Undichte Fenster oder Türen, die Wärmeverlust oder Zugluft verursachen.
- Sanitäre Probleme: Nicht funktionierende Toiletten, Waschbecken oder Duschen.
2. Technische Defekte können eine Mietminderung rechtfertigen
- Ausfall von Strom, Wasser oder Gas: Regelmäßige oder langandauernde Unterbrechungen der Grundversorgung.
- Fahrstuhl defekt: Besonders in mehrstöckigen Gebäuden ohne alternative Zugänge.
- Defekte Haushaltsgeräte (bei möblierten Wohnungen): Z. B. kaputter Herd, Kühlschrank oder Waschmaschine, sofern diese Teil der Mietausstattung sind.
3. Beeinträchtigungen durch Lärm oder Gerüche
- Baulärm: Insbesondere bei dauerhaften Bauarbeiten in der unmittelbaren Umgebung oder im Haus.
- Nachbarschaftslärm: Übermäßiger Lärm durch andere Mieter, z. B. laute Partys, andauerndes Hundegebell oder Musikinstrumente.
- Geruchsbelästigung: Starke und dauerhafte Gerüche aus Gewerbebetrieben, Müllräumen oder durch Kanalisation.
4. Gesundheitsgefährdende Umstände
- Ungezieferbefall: Ratten, Kakerlaken, Bettwanzen oder andere Schädlinge in der Wohnung.
- Schadstoffe: Belastungen durch Asbest, Schimmelsporen oder andere gesundheitsgefährdende Materialien.
- Mängel bei Trinkwasserqualität: Verunreinigtes oder nicht trinkbares Leitungswasser.
5. Eingeschränkte Nutzung
- Versperrte Räume: Z. B. nicht nutzbarer Keller, Abstellraum oder Garagenplatz, die Teil des Mietvertrags sind.
- Bauliche Einschränkungen: Wegfall von Balkonen, Terrassen oder Gartenflächen durch bauliche Maßnahmen.
- Fehlende Heizperiode: In Österreich ist laut MRG im Winter eine funktionierende Heizung verpflichtend.
6. Sonstige Beeinträchtigungen
- Umweltfaktoren: Lärmbelästigung durch öffentliche Baustellen, Verkehrsumleitungen oder stark erhöhte Verkehrsaufkommen.
- Beeinträchtigte Aussicht oder Lichtverhältnisse: Z. B. durch Neubauten direkt vor der Wohnung.
Wichtige Hinweise zur Mietminderung in Österreich
- Anzeigepflicht: Der Mieter muss den Mangel unverzüglich dem Vermieter melden und ihm eine angemessene Frist zur Behebung setzen.
- Höhe der Mietminderung: Sie richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung und wird in Prozenten des Mietzinses berechnet.
- Vertragsprüfung: Prüfen Sie, ob der Mietvertrag Mängelregelungen oder Ausschlüsse enthält.
- Keine eigenmächtige Kürzung: Mieter sollten sich vorab rechtlich beraten lassen, z. B. durch einen Mieterverein oder Anwalt.
Mängel, die die Nutzung der Wohnung erheblich einschränken oder sie sogar unbewohnbar machen, können zu einer vollständigen Mietminderung führen, bis der Zustand behoben ist.