Umzug trotz Corona – Das gilt

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Umzug in Zeiten der Corona-Krise: Nachdem zwischenzeitlich Lockerungen der Maßnahmen für etwas mehr Klarheit sorgten, sind durch die weiterhin sehr hohen Infektionszahlen und dem damit verbundenen verschärften Lockdown wieder viele verunsichert.

Ist ein Umzug verboten?

Nein, ein grundsätzliches Verbot für Umzüge gibt es weiterhin nicht. Der Umzug muss aber innerhalb des eigenen Landes stattfinden, sonst könnten durchaus andere Regeln durch das jeweilige Zielland gelten. Da sollte sich frühzeitig mit der dort zuständigen Behörde in Verbindung gesetzt werden. Außerdem darf die umziehende Person darf zur Zeit des Umzuges nicht mit dem Coronavirus infiziert sein.

Wie überall sollten auch bei einem Umzug die geltenden Hygieneregeln eingehalten werden. Auch bei Umzugsunternehmen kann es zurzeit sein, dass es bei der Durchführung der Umzüge zu ungewöhnlich erscheinenden Maßnahmen kommen kann. So werden im Zweifel die Fahrzeuge regelmäßig desinfiziert. Viele Firmen statten ihre Angestellten jetzt mit Handschuhen aus und verteilen sie, soweit das möglich ist, auf mehrere Fahrzeuge. Je nach Region kann mittlerweile auch im öffentlichen Raum – meist in vielfrequentierten Straßen – das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend sein.
Während Verpackungsmaterialien in der Regel von den Möbelpackern wieder mitgenommen wurden, müssen diese aus hygienischen Gründen zurzeit oftmals von den Kunden entsorgt werden.

Wie hoch ist das Ansteckungsrisiko?

Das Ansteckungsrisiko ist nicht anders als bei anderen Kontakten. Deswegen sollten auch hier soweit wie möglich die Hygieneregeln eingehalten werden. Das heißt: kein Händeschütteln, nicht ins Gesicht fassen, regelmäßig mit Seife die Hände waschen und mindestens anderthalb Meter Abstand halten. Insbesondere der letzte Punkt ist beim Tragen von Möbelstücken leider nicht immer möglich.

Kann ein Umzug noch storniert werden?

Da kommt es darauf an, was vertraglich festgehalten ist – es ist also vom Einzelfall abhängig. Ein triftiger Grund den Umzug zu verschieben wäre, wenn eine Person in Quarantäne ist oder der Umzug in einer vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region stattfindet. Im Zweifel bei den zuständigen Behörden nachfragen.