Wenn der Vermieter Ihre Wohnung kündigt, ist es wichtig, schnell zu handeln und Ihre Rechte zu kennen. In Österreich sind Mieter durch das Mietrecht gut geschützt, und eine Kündigung durch den Vermieter ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Hier sind die wichtigsten Schritte und Informationen, die Sie beachten sollten:
1. Prüfen der Kündigung
- Formelle Anforderungen: Eine Kündigung durch den Vermieter muss schriftlich erfolgen und vom Vermieter unterschrieben sein. Mündliche oder per E-Mail ausgesprochene Kündigungen sind unwirksam.
- Begründungspflicht: Der Vermieter muss die Kündigung begründet haben. Er kann nicht grundlos kündigen. In der Kündigung müssen die rechtlichen Gründe klar benannt werden.
2. Kündigungsgründe – warum der Vermieter kündigt
Der Vermieter darf nur aus bestimmten Gründen kündigen. Zu den häufigsten Kündigungsgründen zählen:
- Eigenbedarf: Der Vermieter benötigt die Wohnung für sich selbst, nahe Angehörige oder Mitglieder seines Haushalts.
- Verletzung der mietvertraglichen Pflichten: Wenn der Mieter wiederholt die Miete nicht zahlt oder den Mietvertrag auf andere Weise schwerwiegend verletzt.
- Verwertungskündigung: Der Vermieter möchte die Immobilie abreißen, grundlegend sanieren oder anderweitig wirtschaftlich nutzen. Die Kündigung ist aber nur zulässig, wenn die Vermietung eine angemessene wirtschaftliche Verwertung erheblich erschwert.
Wichtig: Eine ordentliche Kündigung wegen Unzufriedenheit oder ohne Grund ist nicht zulässig.
3. Vermieter kündigt Wohnung – Kündigungsfristen
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Vermieter beträgt:
- 3 Monate, wenn der Mieter weniger als 5 Jahre in der Wohnung lebt,
- 6 Monate bei einer Mietdauer zwischen 5 und 8 Jahren,
- 9 Monate bei mehr als 8 Jahren Mietdauer.
Der Vermieter muss diese Fristen einhalten, es sei denn, es handelt sich um eine fristlose Kündigung (z. B. bei schweren Vertragsverletzungen).
4. Widerspruch gegen die Kündigung
Sie haben das Recht, der Kündigung zu widersprechen, wenn diese unberechtigt oder unbegründet ist. Prüfen Sie die folgenden Punkte:
- Formfehler: Ist die Kündigung ordnungsgemäß schriftlich und mit Begründung?
- Unzureichender Kündigungsgrund: Eigenbedarfskündigungen sind beispielsweise oft umstritten. Prüfen Sie, ob der angegebene Eigenbedarf gerechtfertigt ist.
- Härtefallregelung: Sie können der Kündigung widersprechen, wenn der Auszug für Sie eine unzumutbare Härte darstellen würde. Beispiele sind hohes Alter, Krankheit oder das Fehlen einer angemessenen Ersatzwohnung.
Wenn Sie Widerspruch einlegen wollen, müssen Sie dies spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist schriftlich tun.
5. Anwaltliche Beratung
Falls die Kündigung für Sie unverständlich oder rechtlich fragwürdig erscheint, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Ein Fachanwalt für Mietrecht kann die Rechtslage bewerten und Sie über Ihre Chancen bei einem Widerspruch oder einer Klage informieren.
6. Mieterschutzverein hilft, wenn der Vermieter kündigt.
Wenn Sie Mitglied in einem Mieterschutzverein sind oder Mitglied werden möchten, erhalten Sie dort rechtliche Unterstützung und Beratung. Mieterschutzvereine bieten oft auch Unterstützung bei Widersprüchen und im Fall von Gerichtsverfahren an.
7. Alternative Wohnlösung
Trotz rechtlicher Schritte sollten Sie parallel nach alternativen Wohnmöglichkeiten suchen, falls der Kündigungsprozess für Sie negativ ausgeht. Auch bei einem erfolgreichen Widerspruch kann die Wohnungssuche sinnvoll sein, um langfristig vorbereitet zu sein.
8. Räumungsklage bei Weigerung
Wenn Sie trotz einer wirksamen Kündigung nicht ausziehen, kann der Vermieter eine Räumungsklage einreichen. Dies führt zu einem gerichtlichen Verfahren, bei dem ein Richter entscheidet, ob die Kündigung rechtmäßig ist und ob Sie ausziehen müssen. Wenn die Räumungsklage erfolgreich ist, kann es zu einer Zwangsräumung kommen. Dies ist jedoch ein letzter Schritt und meist nur dann notwendig, wenn keine Einigung erzielt wird.
Zusammenfassung:
- Kündigung prüfen: Form, Begründung und Fristen kontrollieren.
- Kündigungsgrund bewerten: Ist der Kündigungsgrund gerechtfertigt (z. B. Eigenbedarf)?
- Rechtliche Schritte: Widerspruch einlegen, wenn die Kündigung unberechtigt ist. Härtefall prüfen.
- Anwalt oder Mieterschutzverein einschalten: Bei Unsicherheiten professionelle Hilfe suchen.
- Alternative Wohnmöglichkeiten suchen: Um sich für den Fall der Fälle abzusichern.
Indem Sie diese Schritte systematisch verfolgen, können Sie sich rechtlich absichern und die bestmögliche Lösung für Ihre Situation finden.
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